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 Neue Mainzer Geschäftsordnung

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BeitragThema: Neue Mainzer Geschäftsordnung   Neue Mainzer Geschäftsordnung EmptyMo Feb 06, 2012 3:30 pm

So, anbei die alte Version. Aufgrund von Unvollständigkeit und klarer Arbeitsanweisungen z.b. was Protokolle betrifft und Veröffentlichungen, bitte überarbeiten!

Zitat :
Geschäftsordnung des Rates von Mainz

I. Ämterbesetzung

Die nachfolgenden Richtlinien sind nach Möglichkeit mit bestem Wissen und Gewissen der verhandelnden Ratsmitglieder einzuhalten. Die Ämter müssen in erster Linie nach der Kompetenz vergeben werden und nicht im Machtinteresse einzelner Fraktionen oder Personen. Die folgenden Richtlinien sollten nach Möglichkeit eingehalten werden:

1. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, dürfen Richter und Staatsanwalt nicht aus derselben Fraktion stammen und gerade nicht selbst in Prozesse vor dem Gericht von Mainz verwickelt sein.
2. Der Armeeführer sollte nicht aus dem Armeebereich des Rates stammen
3. Es muss nach Kräften vermieden werden, dass eine Fraktion alle Ämter eines Bereiches innehat (Wirtschaft, Justiz, Militär)
4. Sollte ein Ratsmitglied von seinem Posten zurücktreten, so hat der Nachrückende nicht automatisch den Anspruch darauf, dieselbe Stellung im Rat zu bekleiden.

II. Etikette

1. Die Mitglieder des Rates müssen respektvoll miteinander umgehen.
2. Der Rat ist keine Plattform für Politik im Geist des Wahlkampfes.

III. Effizienz und Misstrauensvotum

1. Anträge sind schnellstmöglich zu diskutieren und zur Abstimmung zu bringen.

2. Die Mitglieder im Rat sollten sich aktiv an der Diskussion im Rat beteiligen, auch wenn diese nicht Ihr Gebiet betreffen.

3. Ist der Regent oder alternativ wenigstens drei Ratsmitglieder der Meinung, ein Ratsmitglied mit zusätzlichem Posten vernachlässigt die ihm aus dem Innehaben des Postens erwachsenden Pflichten, kann er ein Amtsenthebungsabstimmung einleiten. Stimmt der Rat mit einer einfachen Mehrheit für eine Enthebung, darf der Regent den Posten an ein anderes Ratsmitglied weitergeben. Die Mitgliedschaft im Rat bleibt davon unberührt.

4. Der Regent kann auf Antrag von wenigstens fünf Ratsmitgliedern einem Misstrauensvotum unterworfen werden. Eine Zweidrittelmehrheit, die dem Regenten das Misstrauen ausspricht, muss die Niederlegung des Fürstentitels des Regenten nach sich ziehen.

IV. Kommunikation

1. Es sollten regelmäßige direkte Treffen zumindest der Mehrheit der Ratsmitglieder stattfinden.

2. Ergänzend sollen auch die Räte aller Ressorts jeweils untereinander regelmäßig in direktem Kontakt stehen. Es empfiehlt sich weiterhin einen Tag in der Woche festzulegen, an dem auch innerhalb der Ressorts Konferenzen abgehalten werden können.

3. Der Rat verpflichtet sich, zeitnah ein Protokoll der aktuellen Ratssitzungen zu veröffentlichen. Dieses Protokoll darf, was geheime Sachverhalte angeht, gekürzt werden. Es sind An- und Abwesenheitslisten zu führen, die ebenfalls Bestandteil des Protokolls sind.

4. Der Rat verpflichtet sich alle Abstimmungsergebnisse vollständig zu veröffentlichen.

V. Arbeitsweise des Rates und seiner Mitglieder

1. Die Ressorts schaffen entsprechende Möglichkeiten in ihren Bereichen, wo notwendige Meldungen oder Daten anderer Ressorts für den eigenen Bedarf aufgenommen werden können.

2. Die Ratsmitglieder informieren sich ausführlich und vollständig, welche Daten sie für ihre Arbeit benötigen und wo diese zu beschaffen sind. Alle Ratsmitglieder sind verpflichtet, ihre Daten zu pflegen und bei Amtshilfen bereit zu stellen. Auf Anfrage muss jederzeit dem Regenten Auskunft gegeben werden können.

3. Die Ressorts erstellen ein Handbuch über ihren Aufgabenbereich. Sie legen fest, welche Terminverpflichtungen, Anweisungen und tgl. Aufgaben sie zu erledigen haben und wie Meldeverfahren zu organisieren sind.

4. Diskussionen, zu denen 72 Stunden lang kein neuer Beitrag erstellt wurde, werden entweder:

a) zur Abstimmung gebracht
b) aufgrund von fehlenden Informationen vertagt

In den Abstimmungen ist keine Diskussion oder Meinungsäußerung von der Stimmabgabe abgesehen zulässig.

5. Abstimmungen werden spätestens nach 72 Stunden beendet

6. Neuerstellte Themen sind mit einer Ordnungsbezeichnung in [] zu bezeichnen, welche die Zugehörigkeitsgruppe des Themas bezeichnet (z.B. Verwaltung, Armee, Justiz, Diplomatie)
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BeitragThema: Re: Neue Mainzer Geschäftsordnung   Neue Mainzer Geschäftsordnung EmptyMi Apr 04, 2012 8:47 pm

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